07305 21533  Eggingerstraße 6/1

Blaulicht & Martinhorn

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach §35 Straßenverkehrsordnung.
Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn.
Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach!

Was denken Sie?

  • Hoffentlich werden die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zuhause?
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!

Denken Sie aber mal so über diese krachmachenden Feuerwehrleute nach:

  • Das die Feuerwehrleute vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren? – wie Sie.
  • Das die Feuerwehrleute um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen! – wie Sie
  • Das die Feuerwehrleute die nächsten 2 – 3 Stunden nicht mehr schlafen werden.

Danke für Ihr Verständnis

Ihre Feuerwehr
Ulm - Einsingen

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen